Wo finde ich die Finanzamtnummer?
Die Finanzamtnummer
Finanzämter sind in Deutschland Landesbehörden. Ihre Aufgaben sind im sogenannten Gesetz über die Finanzverwaltungen, kurz FVG, festgehalten. Gem. §17 FVG umfassen die fundamentalen Aufgaben in diesem Kontext vor allem die Verwaltung der Steuern. Zu den übergeordneten Stellen gehört hierbei die Oberfinanzdirektion. Aufgrund der Verwaltungsautomatisierung der Finanzdirektionen sind einige Teile der steuerrechtlichen Parameter mittlerweile automatisiert, wie beispielsweise ELSTER. Die Finanzamtnummer ist für jedes Finanzamt eine festgelegte Identifikationsnummer.
Wo findet man die Finanzamtnummer?
Diese Nummer findet man meist auf den örtlichen Bescheiden des Finanzamtes. Wenn man diese Nummer unabhängig von den entsprechenden Bescheiden herausfinden möchte, so kann man sie auch durch einen Telefonanruf bei dem örtlichen Finanzamt oder einer Onlineabfrage beim Bundeszentralamt für Steuern erfragen. Denn diese Nummer ist für jegliches Finanzamt bindend und unveränderbar.
Die Finanzamtnummer im Personalfragebogen
Weshalb ist die Nummer des Finanzamtes wichtig bei dem Ausfüllen des Personalfragebogens?
Auf dieser Lohnsteuerkarte waren alle relevanten arbeits- bzw. steuerrechtlichen Parameter eines Individuums aufgelistet. Mitunter fand man natürlich auch das zuständige Finanzamt vermerkt. Mittlerweile hat sich dieser Prozess in den vergangenen Jahren grundlegend geändert. Kein Arbeitstätiger bekommt mehr für jedes Kalenderjahr eine Lohnsteuerkarte per Post zugesandt, sondern vielmehr erfolgen die Abrufe der relevanten Parameter via der angegeben Steuernummer eines jeden.
Wichtig in diesem Kontext ist, dass man hierbei, um einen Mitarbeiter steuerpflichtig anzumelden oder etwaige Lohnsteuerjahresbescheide als Arbeitgeber erstellen zu können, die relevante Nummer des Finanzamtes bekannt sein muss. Denn man als Arbeitgeber den Arbeitnehmer steuerrechtlich gesehen an- bzw. abmelden. Aufgrund dessen, um für den Arbeitgeber, die Zuordnung zu vereinfachen, muss ein Arbeitgeber die entsprechende Nummer des zuständigen Finanzamtes im Regelfall gleich im Einstellprozess durch das ordnungsgemäße und vollständige Ausfüllen des Personalfragebogens mit angeben. Oftmals haben die Mitarbeiter die entsprechende Nummer nicht parat, so dass der Mitarbeiter selbstverständlich die Option hat bei dem örtlichen Finanzamt nachzufragen oder der Arbeitgeber kann hier ebenso ggf. über eine Onlineabfrage die relevante Nummer identifizieren. Es sind beide Optionen durchaus möglich.
Wenn ein Arbeitgeber noch keine Steuerbescheinigung erhalten hat, so kann derjenige die entsprechende Bescheinigung beantragen. Die Steuerbescheinigung ausgestellt vom zuständigen Finanzamt enthält dann die relevanten Informationen zur Kirchensteuer, Lohnsteuerklasse, Freibeträge und ähnliche für eine ordnungsgemäße Abrechnung relevante Daten. Aufgrund des umrissenen Verwaltungsaktes im Einstell- und Anstellungsprozess eines Arbeitnehmers ist es wichtig bereits zu Beginn der Tätigkeit die Finanzamtnummer im Personalfragebogen anzugeben.
Die Finanzamtnummer und Steuernummer
Die Steuernummer wird auch Steuer-Identnummer genannt. Diese Nummer wird von dem zuständigen Finanzamt an jegliche steuerpflichtige juristische und natürliche Person vergeben in der Form einer Ordinalzahl. Diese Nummer ist einem Steuerpflichtigen auch zu jeglichem Zeitpunkt einwandfrei zuzuordnen. Die Steuernummer ist innerhalb der Steuerbehörde auch für jeglichen Verwaltungsvorgang relevant, der sich innerhalb der Steuerbehörde abspielt. Für unterschiedliche Steuerarten gibt es im Übrigen auch verschiedene Steuernummern.
Man unterscheidet zwischen 2 Systemen der Nummerierung der Steuerpflichtigen.
Die erste Variante entfällt noch auf die sogenannte alte Steuernummer. Sie entstammt der Ordinalzahl inklusive der Nummer des zuständigen Finanzamts sowie einer Zählnummer. Man erweiterte diese Nummer im Übrigen um 1 ganze Ziffer, die man als Prüfparameter nutzt.
Die zweite Variante entspricht der heute wie üblich verwendeten Steuernummer. Hierbei handelt es sich um Ordinalzahlen, die als personifizierte Identifikationsnummer inkl. einem Prüfparameter genutzt werden. Diese Nummer wird für jegliche Steuerart, wie die Gewerbesteuer oder die Umsatzsteuer getrennt angegeben.
Neben der personifizierten Steuer-Identnummer gibt es noch weitere Identifikatoren bzw. Identifikationsmerkmale gem. Abgabenordnung:
- die eTIN für die Elsternutzung
- die Steuer-Identifikationsnummer für alle natürliche Personen
- die Wirtschafts-Identifikationsnummer
- die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
- die eTIN für die Elsternutzung
- die Steuer-Identifikationsnummer für alle natürliche Personen
- die Wirtschafts-Identifikationsnummer
- die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
Das für eine steuerpflichtige Person zuständige Finanzamt, gekennzeichnet durch die Finanzamtnummer vergibt infolge dessen die entsprechenden personifizierten Steuernummern. Schwerpunktmäßig ist somit das Verhältnis zwischen der Finanzamtnummer und Steuernummer charakterisiert.
Finanzamtnummer in Hamburg
Es gibt Bundeseinheitliche Finanzamtnummern, die auch für Regionalämter geltend sind. Jedem Finanzamt wird in diesem Kontext eine Finanzamtnummer zugeordnet, wie eingangs bereits beschieben. Nun ist es so, dass es in Hamburg aufgrund der Größe der Großstadt eine Reihe von Regionalfinanzämter gibt. Die Gliederung der entsprechenden Nummern für die Finanzämter ist in diesem Zusammenhang wie folgt geregelt:
- 2241 FA Altona,
- 2242 FA Am Tierpark,
- 2243 FA Barmbek-Uhlenhorst,
- 2244 FA Bergedorf,
- 2245 FA Eimsbüttel,
- 2246 FA Hansa,
- 2247 FA Harburg,
- 2248 FA Mitte,
- 2249 FA Nord,
- 2250 FA Oberalster,
- 2251 FA Wandsbek.
Aus den ersten beiden Zahlen „22“ kann man hierbei das Bundesland ableiten. Die „22“ steht hier nun für Hamburg, erst danach folgen die entsprechenden individuellen Nummern für die einzelnen Ämter. Die Finanzamtnummer in Hamburg sind somit recht selbsterklärend aufgebaut.
Finanzamtnummer in Berlin
In Berlin verfügt man über sogar 23 Finanzämter. Für die eigentliche Besteuerung der natürlichen Personen sind immerhin 17 einzelne Finanzämter zuständig. Diese einzelnen Finanzämter sind in Bezirke untergliedert. Eine Reihe der Regionalfinanzämter sind noch mit weiteren Zuständigkeiten betraut, die über ihre regionalen Abgrenzungen hinausreichen. Von den Zuständigkeiten ist es so, dass beispielsweise das regionale Finanzamt Spandau noch 4 weitere Körperschaftssteuerfinanzämter beherbergt. Diese speziellen Finanzämter sind darüber hinaus für die Kapitalgesellschaftsbesteuerungen verantwortlich sowie für die Fahndung und auch Strafsachen. Dieser Bereich übernimmt teilweise sogar fundamentale Steuerfahndungsaufgaben. Das TFA, Technisches Finanzamt Berlin, fungiert als Rechenzentrum der kompletten Landesverwaltung, um die automatisierten Besteuerungsverfahren sicherzustellen.
Die Finanzämter in Berlin gehören zu den größten örtlichen Arbeitgebern. Denn sie beschäftigen ca. 6.100 Arbeitnehmer. Aufgrund eines seit dem Jahre 1999 eingeführten umfangreichen Controlling Systems wurden die Prozesse innerhalb der Finanzämter stetig professionalisiert und vor allem optimiert.
Die Finanznummern untergliedern sich im Übrigen auch hier in 4 stellige Zahlenabfolgen. Wobei die ersten 2 Zahlen in diesem Kontext eine „11“ sind und für das Land Berlin stehen und die darauffolgenden 2 Zahlen dann individualisiert die eigentlichen Regionalfinanzämter angeben. Die Finanzamtnummer in Berlin ist somit auch im Einzelfall selbsterklärend aufgebaut.
Finanzamtnummer Frankfurt
In Frankfurt am Main untergliedern sich die Finanzämter ebenso aufgrund der großen Größe der Stadt und den umliegenden Bezirken in 6 verschiedene Regionalfinanzämter, die sowohl für die juristischen, wie auch für die natürlichen Personen zuständig sind:
- Frankfurt am Main – Höchst
- Frankfurt am Main I
- Frankfurt am Main II
- Frankfurt am Main III
- Frankfurt am Main IV
- Höchst
Auch in Frankfurt am Main untergliedern sich die Nummern für das Finanzamt in die 4 stellige Zahlenabfolgen, die dem einheitlichen System folgen. Wobei die ersten 2 Zahlen in diesem Zusammenhang der „26“ entsprechen, die für die Region Frankfurt am Main stehen. Die darauffolgenden 2 Zahlen sind dann wieder individualisiert gem. der entsprechenden Regionalfinanzämter angeben. Die Finanzamtnummer Frankfurt ist dann auch wieder im Einzelfall entsprechend selbsterklärend aufgebaut.
Personalfragebogen Konfession
Die sogenannte Kirchensteuer, ist eine spezielle Steuer, die für die Mitgliedschaft einer Religionsgemeinschaft anfällt. Die Kirchen finanzieren hieraus ihre Kirchenarbeit und die gesamten Ausgaben für die Gemeinschaft. In Deutschland wird bereits seit je her die Kirchensteuer von den zuständigem Finanzämtern eingefordert. Die Finanzämter erhalten für diesen Verwaltungsakt eine Aufwandentschädigung. In der Bundesrepublik Deutschland tragen die Einnahmen der Kirchsteuer ganz fundamental zur Kirchenfinanzierungssubvention bei. So erhielt beispielsweise die Römisch – Katholische Kirche in der BRD im Jahre 2015 ca. 6,09 Mia. € an Kirchensteuern. Die evangelische Kirche erhielt immerhin noch 5,36 Mia. € an Kirchensteuern. So sind die Einnahmen der Kirchen aus Kirchensteuern trotz der steigenden Anzahl der schwindenden Mitglieder weiter kräftig angestiegen.
Die eigentliche Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Kirchensteuer ist die Einkommenssteuer oder auch die Lohnsteuer sowie die Grundsteuer.
Durch die Angabe einer Konfession im Personalfragebogen informiert man den Arbeitgeber darüber, dass man einer in Deutschland anerkannten Glaubensrichtung angehört und Kirchensteuerpflichtig ist. Mit der Erstellung der Lohn-/ Gehaltsabrechnung wird nun automatisch eine Berechnung stattfinden, die die Kirchensteuer berechnet und vom Lohn abzieht. Dieser Betrag wird dann an das zuständige Finanzamt in der notwendigen Höhe abgeführt und das zuständige Finanzamt wiederum leitet es dann an die Glaubenseinrichtung weiter. Somit ist die Angabe im Personalfragebogen der Konfession eine Grundlage der Berechnung.
Der Sozialversicherungsausweis
Der Ausweis wird auch Rentenversicherungsausweis genannt und ist ein Nachweisdokument, das den Besitzer als Mitglied in einer der gesetzlichen Sozialversicherung identifiziert.
Der Ausweisinhalt
Inhalte des Ausweis:
- die Rentenversicherungsnummer des Versicherten
- den Familiennamen sowie den Geburtsnamen
- den Vornamen des Versicherten
Es erfolgen innerhalb dieses Ausweises keine weiteren personenbezogenen Daten.
Neben den aufgelisteten Inhalten sind noch folgende Aufdrucke hinterlegt:
– Sozialversicherungsausweis
– Name des Rentenversicherungsträgers
– die fortlaufende Vordrucknummer des Ausweises
Der Arbeitnehmer hat eine Vorlagepflicht
Vor dem Beginn der Tätigkeit hat jeder Arbeitnehmer die Verpflichtung den Ausweis seinem Arbeitgeber vorzulegen. Sollte man ihn erst später erhalten, weil man ihn verloren hat oder ähnliches. So ist er unverzüglich nachzureichen. Sollte ein Verlust des Ausweises auftreten, so muss man diesen Verlust unverzüglich dem Rentenversicherungsträger anzeigen.
Die Pflichten eines Arbeitgebers
Jeder Arbeitgeber ist gesetzlich dazu verpflichtet, vor einer Arbeitstätigkeit des Mitarbeiters die Vorlage des Sozialversicherungsausweises zu verlangen. Es gilt jedoch für jeden Arbeitgeber keine Mitführungspflicht des Dokuments mehr seit dem 01.01.2009. Jeder Beschäftigte ist aber nach wie vor dazu verpflichtet, Ausweisdokumente mitzuführen, wie den Personalausweis oder den Pass, um Schwarzarbeit entgegenzuwirken.
Das Betriebsstättenfinanzamt
Unter dem Betriebsstättenfinanzamt versteht man das Finanzamt, in dessen Bezirk die lohnsteuerliche Betriebsstätte fällt. Der Arbeitgeber gibt bei dem entsprechenden Betriebsstättenfinanzamt auch die eigentliche Lohnsteueranmeldung ab. Darüber hinaus führt er auch die einbehaltene Lohnsteuer an dieses Finanzamt dann wiederum auch ab.
Lohnsteuerrechtliche Standorte
Entscheidend ist in diesem Kontext, wo genau die für den stattfindenden Lohnsteuerabzug maßgebenden Entgeltbestandteile tatsächlich zusammengestellt bzw. bei einer maschinellen Entgeltabrechnung für den Lohnsteuerabzug relevanten Eingabewerte auch wirklich festgestellt werden. Hierbei kommt es nicht auf den Ort der eigentlichen Lohnsteuerberechnung an, sondern vielmehr darauf, ob auch tatsächlich unterschiedliche Betriebsstätten vorliegen.
Arbeitgeber mit mehreren Standorten
Sollte ein Unternehmen an unterschiedlichen Orten Zweigniederlassungen haben und der maßgebende Arbeitslohn zum Teil an dem Hauptverwaltungssitz sowie zum Teil in den unterschiedlichen Zweigniederlassungen ermittelt werden, so gilt, dass jede separate Zweigniederlassung auch für sich eine einzelne Betriebsstätte bildet. Die Abgaben werden dann tatsächlichen an den entsprechenden Standortfnanzämtern abgeführt.
Fazit
Um die Nummer einer Finanzamt Stätte für die juristische Person oder für eine natürliche Person herauszufinden, sind nur einige wenige Schritte einzuhalten. Die Betroffenen, die vielleicht nicht Tag täglich mit diesen steuerrechtlichen Thematiken konfrontiert sind, werden sich sicherlich zunächst die Frage stellen, wo steht die Finanzamtnummer denn genau. Mit etwas Recherchearbeit und eventuell einer schnellen Online-Abfrage beim Bundeszentralamt für Steuern, kann aber diese Frage schnell beantwortet werden. Als natürliche oder auch juristische Person muss man sich darüber im Klaren sein, dass man diese Nummer im alltäglichen Steuerverkehr immer wieder benötigen wird. Interessant im Rahmen dieser Thematik erscheinen insbesondere die unterschiedlichen Organisationen der Finanzämter innerhalb von größeren Metropolen, wie Frankfurt am Main, Hamburg und insbesondere Berlin, die mit einigen Besonderheiten bezüglich der internen Organisationsstruktur aufwarten.